Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)

Für mobile Datentarife  (1107)

Video-Broadcast GmbH, A - 1230 Wien, Hetmanekgasse 1b,  Handelsgericht Wien, FN 201099i, UID ATU 52030001

 

§ 1: Allgemeines

(1) Unser Vertragsverhältnis ist geregelt durch a) die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen („AGB“), b) die Leistungsbebeschreibungen, c) die für Sie geltenden Tarifbestimmungen (gemäß Tarifblatt) – als Bestandteil der AGB

 

§ 2: Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande durch a) Ihre Anmeldung mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular (Angebot) und b) unsere Aktivierung Ihrer SIMKarte

(2) Sie sind nach Ihrer Anmeldung 3 Tage an dieses Angebot gebunden. Wenn wir Ihre SIMKarte erst danach frei schalten, dann sind Sie nach Ablauf dieser Frist an dieses Angebot gebunden, sobald Sie Ihr Mobiltelefon in Betrieb nehmen.

(3) Wir können Ihre Anmeldung durch Mitteilung an Sie ablehnen, a) wenn Sie in einem früheren oder aktuellen Vertragverhältnis bei uns mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind oder wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt haben,

b) wenn Sie Daten zu Ihrer Person oder Kreditwürdigkeit falsch oder unvollständig angeben, c) bei begründetem Verdacht auf Missbrauch unserer Leistungen, d) wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen oder e) bei begründeten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit.

(4) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unsere Erfüllungsgehilfen (z.B.Vertriebs-partner) keine Vollmacht zum Abschluss von Vereinbarungen mit Ihnen haben.

 

§ 3: Rücktrittsrecht

(1) Sie haben nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn Sie a) Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und der Vertrag bei einem Haustürgeschäft (nach § 3 Konsumentenschutzgesetz) oder einem Fernabsatzgeschäft (nach § 5a Konsumentenschutzgesetz) abgeschlossen wurde und b) kein Fall von § 5f Konsumentenschutzgesetz (z.B. Ausführungsbeginn der Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss

(2) Bei einem Haustürgeschäft können Sie binnen einer Woche und bei einem Fernabsatzgeschäft innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss zurücktreten.

(3) Sie müssen Ihren Rücktritt schriftlich erklären.

 

§ 4: Vertragslaufzeit:

Wir schließen den Vertrag auf unbestimmte Dauer ab.

 

§ 5: Änderungen:

(1) Sie sind verpflichtet, uns sofort zu informieren, wenn sich Ihre Stammdaten ändern: a) Ihr Name/Ihre Firma, b) Ihr akademischer Grad, c) Ihre Adresse, d) Ihre KontaktInformationen, e) Ihr Bank / Kreditkartenverbindung oder f) Ihre Bonität (nach § 92 (3) Telekommunikationsgesetz 2003).

(2) Wenn Sie uns über eine Adressänderung nicht informieren, dann tragen Sie dafür das Risiko. Wir können weiterhin alle Briefe, Rechnungen etc. an die uns bekannte Adresse zustellen. Diese gelten dann 3 Werktage nach Postaufgabe als Ihnen zugestellt, auch wenn Sie sich nicht mehr an dieser Adresse aufhalten.

 

§ 6: Vertragsübertragung:

(1) Sie können Ihren Vertrag nur auf einen Dritten übertragen, wenn wir schriftlich zustimmen. Wir können die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern.

 

§ 7: Vertragskündigung:

(1) Ordentliche Kündigung: Sowohl Sie als auch wir können diesen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen, wenn Sie oder wir die Kündigungsfrist von sechs Wochen einhalten.

(2) Wenn wir einen Vertrag mit Mindestvertragsdauer (Kündigungsverzicht) abgeschlossen haben, dann können Sie unser Vertragsverhältnis frühestens nach deren Ablauf kündigen.

(3) Privatkunden müssen die Kündigung persönlich unterschreiben.

(4) Bei Unternehmenskunden müssen zur Vertretung nach außen Berechtigte die Kündigung firmenmäßig unterschreiben.

(5) Wenn das Vertragsverhältnis, aus welchem Grund auch immer, vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (bzw. Kündigungsverzicht) gelöst wird, dann verrechnen wir Ihnen a) alle noch ausstehenden Grundgebühren bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer und b) eine Abschlagszahlung von maximal 80 Euro je aktivierter SIMKarte für Vorteile, die wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe eines weiteren Kündigungsverzichtes gewährt haben.

(7) Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus folgenden Gründen außerordentlich kündigen: a) bei natürlichen Personen: Tod oder Bestellung eines Sachwalters, b) bei juristischen Personen: Liquidation, c) wenn über Ihr Vermögen ein Ausgleichs oder Konkursverfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird, d) wenn Sie wesentliche Vertragspflichten verletzen, e) wenn Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen – trotz Mahnung und 2wöchiger Nachfrist unter Androhung einer Sperre oder f) wenn Sie unsere Dienste missbräuchlich, belästigend oder in Schädigungsabsicht nutzen; das gilt auch für Dritte, für die Sie haften.

 

§ 9: Allgemeine Haftung:

(1) Ihre Ansprüche auf Haftung, Schadenersatz und Gewährleistung richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz) – mit den in diesen AGB vereinbarten Einschränkungen.

(2) Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wegen leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Personenschäden.

(2.1) Unternehmen müssen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beweisen.

(2.2) Gegenüber Unternehmen haften wir maximal mit einer Summe von 7.250 Euro je schädigendem Ereignis, außer bei Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Soweit dem nicht andere zwingende gesetzliche Bestimmungen widersprechen, haften wir nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und/oder Folgeschäden.

(3.1) Ausnahme bei Verbrauchern: Diese Haftungseinschränkung gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit.

 

§ 10: Sperre:

(1) Sperre: Wir können Ihnen unsere Leistungen ohne weitere Fristsetzung teilweise oder ganz verweigern, wenn a) Sie mit Ihren Zahlungen im Verzug sind – trotz Zahlungserinnerung und Androhung einer Sperre, mit einer Nachfrist von 2 Wochen, b) wir begründet einen Missbrauch Ihres Anschlusses befürchten, c) der Verdacht besteht, dass Sie über unsere Dienste gegen Gesetze (insbesondere Strafgesetze) oder das Persönlichkeitsrecht verstoßen, d) Sie Ihre Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringen, e) über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird oder aber die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, f) wir durch Verträge mit Roaming Partnern oder durch Aufforderung von befugter öffentlicher Stelle zur Sperre

verpflichtet sind (in diesem Fall bemühen wir uns, Sie rechtzeitig von der Sperre zu informieren), g) Sie wesentliche sonstige Bestimmungen dieses Vertrages mit uns verletzen, h) Sie wesentliche Daten über Ihre Person oder Kreditwürdigkeit falsch oder unvollständig angeben, i) Sie uns über Änderungen Ihrer Stammdaten nicht sofort informieren, j) wir begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit haben, insbesondere wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage verschlechtert hat oder zu verschlechtern droht oder k) unsere Dienstleistungen unüblich hoch in Anspruch genommen werden: Das heißt, dass Ihre aktuellen aber noch nicht fälligen Gebühren doppelt so hoch sind wie Ihre durchschnittlichen Monatsgebühren – vorausgesetzt, es sind mehr als 100 Euro.

(2) Wenn die Sperre begründet war, müssen Sie alle Gebühren vor und nach der Sperre auf die vereinbarte Art und Weise zahlen – insbesondere a) Ihre Grundgebühren und b) alle tatsächlich angefallenen Gebühren. Die Sperre eine Simkarte bzw. deren Wiedereinschaltung wird mit je 25 Euro in Rechnung gestellt.

 

§ 11: Datenschutz:

(2) Wir verwenden Ihre Stamm und Verkehrsdaten nur für

a) unsere Dienste und damit verbundene Leistungen,

b) Marketing und Werbezwecke für unsere Leistungen &  Co KG,

c) Bedarfsanalysen, Weiterentwicklung und Planung des Netzausbaus,

d) Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten,

e) Auskünfte an Notruforganisationen

und f) Auskünfte auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen.

(2.1) Für die Punkte b, c, d können Sie Ihre am Anmeldeformular gegebene Zustimmung jederzeit widerrufen.

(3) Nur Ihre Stammdaten (§ 5 (3) AGB) verwenden wir für Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit – insbesondere an anerkannte und befugte Unternehmen (z.B. Kreditschutzverband).

 

§ 12: Nutzung

(4.1) Wenn Sie Ihren Anschluss ohne schriftliche Vereinbarung mit uns für gewerbliche Zwecke nutzen – insbesondere für den Verkauf von Kommunikationsdienstleistungen (z.B. durch ein GSM Gateway oder Umgehung der Zusammenschaltung), dann können wir a) Ihren Anschluss sofort sperren, b) den Vertrag kündigen und c) Schadenersatz fordern.

(5) Sie sind verpflichtet, jeden Missbrauch unserer Leistungen – insbesondere bedrohende oder belästigende Anrufe, SMS, MMS oder FaxNachrichten (§ 78 Telekommunikationsgesetz 2003) zu unterlassen und zu verhindern.

(6) Sie sind verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche über Ihren Anschluss keinen Zugang zu Diensten haben, die ein gesetzliches Mindestalter vorschreiben (z.B. erotische Inhalte oder Glücksspiele).

 

§ 13: Mobiltelefon, SIM-Karte & Codes

(1) Sie dürfen Ihren Anschluss ohne unsere Zustimmung keinem Dritten ständig oder nachhaltig zur Nutzung überlassen.

(2) Sie sind verpflichtet, Ihren Anschluss vor Missbrauch durch andere Personen zu schützen– vor allem schützen Sie a) Ihre SIMKarte und b) Ihre Codes (PIN, PUK, Kundenkennwort).

(2.1) Sie sind verpflichtet Ihre Codes vor anderen Personen geheim zu halten und getrennt von Telefon und SIMKarte aufzubewahren (z.B. nicht auf Telefon oder SIMKarte schreiben).

(3) Wenn Sie Ihre SIMKarte verlieren, informieren Sie uns sofort – inkl. Rufnummer und KundenKennwort.

(4) Wenn andere Personen mit Ihrer SIMKarte und Ihren Codes unsere Leistungen in Anspruch nehmen, dann haften Sie für alle Entgelte aus Kommunikations-dienstleistungen – und zwar solange, bis Sie uns nachweislich mit der Sperre dieses Anschlusses beauftragen.

(5) Sie tragen alle Nachteile, wenn Sie oder andere Personen Ihren Anschluss missbrauchen oder uns Nachteile entstehen durch eine von Ihnen zu vertretende, nicht ordnungsgemäße Verwahrung oder Verwendung.

 

§ 14: Rechnungseinspruch

 (1) Rechnungseinspruch: Wenn Sie Einwände gegen eine Rechnung haben, können Sie die schriftlich bei uns geltend machen – innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Rechnung.

(1.1) Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als von Ihnen anerkannt.

(1.2) Wir informieren Sie über Frist und Anerkennung auf jeder Rechnung.

(2) Sind Ihre Einwände zwar fristgerecht bei uns eingelangt (nach § 20 (1) AGB) aber nach unserer Auffassung unbegründet, teilen wir Ihnen dies in einer Stellungnahme mit. In diesem Fall können Sie a) sich innerhalb von 1 Monat nach Erhalt unserer Stellungnahme an die Rundfunkund Telekom Regulierungs GmbH (RTR) wenden (§ 29 (3) ff. AGB) oder b) innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungslegung den Rechtsweg bestreiten. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihr

Recht auf Geltendmachung von Einwendungen.

(2.1.) Nach Ablauf dieser Fristen gilt unsere Forderung als von Ihnen anerkannt; wir informieren Sie darüber in unserer

Stellungnahme.

 

§ 15: Zahlungsziel

(1) Alle Entgelte sind einen Tag nachdem Sie Ihre Rechnung erhalten haben fällig – Sie sind verpflichtet, sie innerhalb einer Woche zu bezahlen.

(2) Zahlen Sie trotz Mahnung nicht, verrechnen wir Ihnen a) 12% Verzugszinsen pro Jahr ab Fälligkeit der Rechnung und b) unsere Kosten für Mahnungen und Inkasso.

(3) Nach erfolgloser Mahnung können wir auf Ihre Kosten ein befugtes InkassoInstitut oder einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Inkassos beauftragen.

(4) die erste Mahnung wird mit 10 Euro in Rechnung gestellt. Die zweite eingeschrieben Mahnung wird mit 15 Euro verrechnet

 

§ 16: Sicherheitsleistung:

(1) Wir können unsere Leistungen von einer Vorauszahlung oder Bankgarantie abhängig machen, wenn a) Sie mit Ihren fälligen Zahlungen im Verzug sind – trotz Mahnungen und Nachfrist, b) Ihre aktuellen, noch nicht fälligen Gebühren unüblich hoch sind – insbesondere, wenn sie doppelt so hoch sind wie Ihre durchschnittlichen Monatsgebühren oder c) wir begründeten Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit haben.

 

§ 23: Zahlungsart:  

(1) So können Sie zahlen: a) mit Zahlschein, b) Telebanking oder b) eRechnung.

(5) Wenn wir Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit (etwa durch eine Bonitätsauskunft) haben, dann können wir den Vertragsabschluss oder die Vertragserfüllung von der ordnungsgemäßen Einrichtung oder Abwicklung eines a) Bankeinziehungsauftrages, der Zahlung über Kreditkarte oder b) von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen.